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Ihre Suche nach ne bis in idem
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Rang | Fundstelle | |
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100% |
Meyers →
12. Band: Nathusius - Phlegmone →
Hauptstück:
Seite 0034,
von Nebenseptimenakkordebis Nebukadnezar |
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. Antipoden.
Nebenzollamt, s. Zollordnung.
Ne bis in idem (lat., "Nicht zweimal gegen dasselbe"), Rechtssprichwort, wonach dieselbe Handlung nicht zweimal zum Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens gemacht werden kann.
Neb-Neb, s. Bablah.
Nebo
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83% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0225,
von Nebenliniebis Nebraska (Fluß) |
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.).
Ne bis in idem (lat.), s. Rechtskraft.
Neb-Neb, Gerbmittel, s. Bablach.
Nebo, im Alten Testament Name einer Stadt und eines Berges im Ostjordanlande. Die Stadt wird zum Gebiete des Stammes Ruben gerechnet, jedoch von dem moabitischen König Mesa
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1% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0676,
von Rechtsmilchsäurebis Rechtsphilosophie |
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in idem («nicht zweimal gegen dasselbe») ausgedrückt (vgl. Berner, Der Grundsatz des ne bis in idem im Strafprozeß, Lpz. 1891). Diese materielle Wirkung der R., die im Strafprozeß von Amts wegen beachtet werden muß, muß im Civilprozeß von der Partei
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1% |
Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0802,
von Kladrubbis Klage |
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wiederholt angestellt werden kann (ne bis in idem); denn hat der Kläger einmal erreicht, was ihm gebührt, so könnte er mit der zweiten K. nur Widerrechtliches fordern; wäre er aber einmal endgültig abgewiesen worden, so wäre damit entschieden
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